Gerichtliche Anträge
Anträge auf richterliche Entscheidungen, strafprozessuale Maßnahmen oder sonstige gerichtliche Beschlüsse werden durch die zuständige Geschäftsstelle bearbeitet.
gericht@doj.gov →Bürgerservice
Hier finden Sie Zuständigkeiten und die richtigen Kontaktstellen für justizielle Anliegen.
Anträge auf richterliche Entscheidungen, strafprozessuale Maßnahmen oder sonstige gerichtliche Beschlüsse werden durch die zuständige Geschäftsstelle bearbeitet.
gericht@doj.gov →Verfahrensakten können im gesetzlichen Rahmen durch bevollmächtigte Rechtsanwälte angefordert werden. Schutzwürdige Ermittlungsinteressen bleiben vorbehalten.
akten@doj.gov →Informationen zu Zulassung, Ausbildung, anwaltlicher Vertretung und der Bestellung einer staatlich gewährleisteten Verteidigung.
anwaltskammer@doj.gov →Gerichtliche Adoptionen, Scheidungen sowie die Hinterlegung gesetzlich vorgesehener ehelicher Vereinbarungen.
Zuständige Geschäftsstelle →Eintragung und Auskunft zu den dem Department gesetzlich zugewiesenen Unternehmens- und Gewerberegisterangelegenheiten.
Registerstelle kontaktieren →Beschwerden über dienstliches Verhalten werden von der zuständigen Stelle geprüft. Gerichtliche Entscheidungen können nur mit vorgesehenen Rechtsmitteln angegriffen werden.
beschwerden@doj.gov →Vor einer Anfrage
Vollständiger Name und erreichbare Rückadresse
Aktenzeichen, sofern bereits vorhanden
Klare Bezeichnung des Anliegens
Relevante Unterlagen und Nachweise
Vertretungsvollmacht bei Anfragen durch Rechtsbeistände
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