Eingang & Prüfung
Anträge, Klagen und Strafsachen werden erfasst, auf Zuständigkeit geprüft und zugewiesen.
Gerichtsbarkeit
Die Gerichte gewährleisten rechtliches Gehör, prüfen Beweise und entscheiden unparteiisch über Anträge, Strafsachen und weitere Rechtsangelegenheiten.
Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz sowie ihrem Gewissen verpflichtet.
Verfahrensgrundsätze
Anträge, Klagen und Strafsachen werden erfasst, auf Zuständigkeit geprüft und zugewiesen.
Die Beteiligten werden gehört. Das Gericht prüft Beweise auf Zulässigkeit und Aussagekraft.
Beschlüsse und Urteile werden unabhängig getroffen, begründet und ordnungsgemäß bekanntgegeben.
Soweit gesetzlich vorgesehen, können Entscheidungen durch die zuständige Instanz überprüft werden.
Zuständigkeiten
Entscheidung über Anklagen, Haftfragen, Durchsuchungen, Beweisanträge und strafprozessuale Maßnahmen.
Prüfung grundlegender Fragen der Verfassung und des rechtmäßigen staatlichen Handelns.
Gerichtliche Bearbeitung von Adoptionen, Scheidungen und weiteren gesetzlich zugewiesenen Familiensachen.
Gesetzlich vorgesehene Sonderzuständigkeiten und Verfahren gegen hochrangige Amtsträger.
Verfahrenszugang
Wenden Sie sich unter Angabe des Aktenzeichens an die zuständige Geschäftsstelle. Rechtsberatung erfolgt ausschließlich durch zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.