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Gerichtsbarkeit

Unabhängige Entscheidungen im Namen des Rechts.

Die Gerichte gewährleisten rechtliches Gehör, prüfen Beweise und entscheiden unparteiisch über Anträge, Strafsachen und weitere Rechtsangelegenheiten.

Verfahrensgrundsätze

Ein geordnetes Verfahren schützt alle Beteiligten.

01

Eingang & Prüfung

Anträge, Klagen und Strafsachen werden erfasst, auf Zuständigkeit geprüft und zugewiesen.

02

Anhörung & Beweise

Die Beteiligten werden gehört. Das Gericht prüft Beweise auf Zulässigkeit und Aussagekraft.

03

Entscheidung

Beschlüsse und Urteile werden unabhängig getroffen, begründet und ordnungsgemäß bekanntgegeben.

04

Rechtsmittel

Soweit gesetzlich vorgesehen, können Entscheidungen durch die zuständige Instanz überprüft werden.

Zuständigkeiten

Gerichtliche Verfahren.

Strafgerichtsbarkeit

Entscheidung über Anklagen, Haftfragen, Durchsuchungen, Beweisanträge und strafprozessuale Maßnahmen.

Verfassungsangelegenheiten

Prüfung grundlegender Fragen der Verfassung und des rechtmäßigen staatlichen Handelns.

Familienangelegenheiten

Gerichtliche Bearbeitung von Adoptionen, Scheidungen und weiteren gesetzlich zugewiesenen Familiensachen.

Besondere Verfahren

Gesetzlich vorgesehene Sonderzuständigkeiten und Verfahren gegen hochrangige Amtsträger.

Verfahrenszugang

Sie benötigen eine gerichtliche Auskunft?

Wenden Sie sich unter Angabe des Aktenzeichens an die zuständige Geschäftsstelle. Rechtsberatung erfolgt ausschließlich durch zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

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