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Das Department

Verantwortung für eine unabhängige und handlungsfähige Justiz.

Das Department of Justice bildet die zentrale Justizbehörde von Vista City. Es vereint Gerichtsverwaltung, Staatsanwaltschaft, Anwaltswesen und zentrale Rechtsdienste.

Unser Auftrag

Recht durchsetzen. Rechte schützen.

Das Department stellt sicher, dass Verfahren gesetzmäßig geführt, Entscheidungen unabhängig getroffen und die Rechte aller Beteiligten gewahrt werden.

Zur Aufgabe gehören die Rechtsprechung, die Leitung strafrechtlicher Ermittlungen, die Bearbeitung justizieller Anträge, die Sicherstellung anwaltlicher Vertretung sowie die Führung ausgewählter Register- und Familienangelegenheiten.

Organisation

Vier Säulen der Justiz.

01

Gerichtsbarkeit

Unabhängige Richterinnen und Richter entscheiden über Verfahren, Anträge, Beweise und Rechtsmittel.

02

Staatsanwaltschaft

Sie führt Ermittlungen, vertritt die öffentliche Anklage und beaufsichtigt Ermittlungsmaßnahmen im gesetzlichen Rahmen.

03

Anwaltswesen

Zulassung, Ausbildung, Pflichtverteidigung und berufsrechtliche Aufsicht gewährleisten wirksamen Rechtsschutz.

04

Justizverwaltung

Geschäftsverteilung, Verfahrensorganisation, Register und zentrale Dienste sichern einen geordneten Betrieb.

Grundsätze

Dem Gesetz verpflichtet.

Unabhängigkeit

Richterliche Entscheidungen sind frei von Weisungen und ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden.

Objektivität

Die Staatsanwaltschaft ermittelt belastende und entlastende Umstände gleichermaßen.

Rechtliches Gehör

Jede betroffene Person erhält Gelegenheit zur Stellungnahme und zur wirksamen Verteidigung.

Nachvollziehbarkeit

Entscheidungen werden begründet und grundsätzlich öffentlich zugänglich gemacht, soweit keine Schutzinteressen entgegenstehen.

Behördenleitung

Leitung und richterliche Unabhängigkeit.

Die Behördenleitung koordiniert Personal, Verwaltung und die Zusammenarbeit der Justizbereiche. Sie gewährleistet einheitliche organisatorische Standards.

Die inhaltliche Entscheidung einzelner Richterinnen und Richter bleibt davon unberührt. Diese Trennung schützt die Unabhängigkeit der Rechtsprechung.